joomla templates top joomla templates template joomla

Beitragsordnung

am .

  • Die Abteilung erhebt Beiträge und eine Aufnahmegebühr, die durch die Mitgliederversammlung der Abteilung festgelegt werden.
  • Alle Mitglieder, die nicht am Lasteinzugsverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Beiträge bis zum 30. Juni eines jeden Jahres auf das Konto der Abteilung zu überweisen.
  • Konto-Nr. 183 079 26 bei der Sparkasse Bochum, Bankleitzahl 430 500 01
  • Bei Zahlung der Beiträge bis zum 31. März eines jeden Jahres ist nur für insgesamt 11 Monate der Beitrag zu entrichten. Bei Aufnahme innerhalb des Jahres sind für die verbleibenden Monate die Beiträge und die Aufnahmegebühr zu zahlen.
  • Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen und eine Erinnerung notwendig werden, so ist als Kosten- und Aufwandsentschädigung eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten.
  • Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach der Satzung der PSV Bochum schriftlich bis zum 31. Dezember eines Jahres möglich, d. h., die Beiträge sind immer für das gesamte laufende Jahr zu bezahlen. Die Kündigung ist an den geschäftsführenden Vorstand der Volleyballabteilung zu richten.
  • Es gelten ab dem 1. Januar 2004 folgende Beiträge:

  • Kinder, Jugendliche u. 18 Jahre

    2,00 Euro

    monatlich

    Arbeitslose

    2,50 Euro

    monatlich

    Azubis, Schüler ab 18J., Rentner u. Studenten

    6,50 Euro

    monatlich

    Senioren

    8,00 Euro

    monatlich

    Familien

    12,00 Euro

    monatlich

    Passive Mitglieder

    37,00 Euro

    jährlich

    Aufnahmegebühr

    2,50 Euro

    einmalig

    Familienaufnahmegebühr

    5,00 Euro

    einmalig


  • Bei Minderjährigen verpflichten sich die Eltern zur Beitragszahlung ihrer Kinder.
  • Die Abteilung behält sich vor, bei Nichterfüllung der Beitrags- und Mahnverpflichtungen den Rechtsweg einzuschlagen.