Die Abteilung erhebt Beiträge und eine Aufnahmegebühr, die durch die Mitgliederversammlung der Abteilung festgelegt werden.
Alle Mitglieder, die nicht am Lasteinzugsverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Beiträge bis zum 30. Juni eines jeden Jahres auf das Konto der Abteilung zu überweisen.
Konto-Nr. 183 079 26 bei der Sparkasse Bochum, Bankleitzahl 430 500 01
Bei Zahlung der Beiträge bis zum 31. März eines jeden Jahres ist nur für insgesamt 11 Monate der Beitrag zu entrichten. Bei Aufnahme innerhalb des Jahres sind für die verbleibenden Monate die Beiträge und die Aufnahmegebühr zu zahlen.
Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen und eine Erinnerung notwendig werden, so ist als Kosten- und Aufwandsentschädigung eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach der Satzung der PSV Bochum schriftlich bis zum 31. Dezember eines Jahres möglich, d. h., die Beiträge sind immer für das gesamte laufende Jahr zu bezahlen. Die Kündigung ist an den geschäftsführenden Vorstand der Volleyballabteilung zu richten.
Es gelten ab dem 1. Januar 2004 folgende Beiträge:
Kinder, Jugendliche u. 18 Jahre
2,00 Euro
monatlich
Arbeitslose
2,50 Euro
monatlich
Azubis, Schüler ab 18J., Rentner u. Studenten
6,50 Euro
monatlich
Senioren
8,00 Euro
monatlich
Familien
12,00 Euro
monatlich
Passive Mitglieder
37,00 Euro
jährlich
Aufnahmegebühr
2,50 Euro
einmalig
Familienaufnahmegebühr
5,00 Euro
einmalig
Bei Minderjährigen verpflichten sich die Eltern zur Beitragszahlung ihrer Kinder.
Die Abteilung behält sich vor, bei Nichterfüllung der Beitrags- und Mahnverpflichtungen den Rechtsweg einzuschlagen.